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CCB
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Studium
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Chemische Biologie
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Master
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Prüfungsordnungen
Wintersemester 2003/04
nheit zu verpflichten. (7) Die laufenden Geschäfte des Prüfungsausschusses übernimmt die Abteilung für Einschreibungs- und Prüfungsangelegenheiten der Universität Dortmund. § 7 - Prüferinnen und Prüfer [...] üfern (§ 7) zu bewerten. Mündliche Prüfungsleistungen sind von mindestens einer Prüferin/einem Prüfer in Gegenwart mindestens einer sachkundigen Beisitzerin/eines sachkundigen Beisitzers (§ 7) abzunehmen [...] Noten um 0,3 können zur differenzierten Bewertung Zwischenwerte gebildet werden; die Noten 0,7 / 4,3 / 4,7 und 5,3 sind dabei ausgeschlossen. Die Bildung der Fachnoten nach Absatz (3) und der Gesamtnote …