Barrierefreiheit
TU Dortmund hat den Anspruch, ihre Websites und mobilen Anwendungen entsprechend der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den [...] Nordrhein-Westfalen. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen Diese Website ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform. Methodik der Prüfung: WAVE (web accessibility evaluation tool) und Selbsttest …